Meine Tätigkeit
im Bereich Energieberatung habe ich zum 31.12.2011 eingestellt und
verweise seither an andere Anbieter:
Auf komfortable und einfache Weise können Sie z.B. hier einen Energieausweis bestellen.
HINWEIS:
DIE INFORMATIONEN AUF DIESER UND DEN FOLGENDEN SEITEN WERDEN NICHT MEHR
AKTUALISIERT. ENERGIEAUSWEISE KÖNNEN BEI MIR NICHT MEHR IN AUFTRAG GEGEBEN WERDEN.
Der
Energieausweis (Energiepass)
für Gebäude kommt!
Entsprechend der aktuellen
Energieeinsparverordnung
(EnEV 2007) werden Energieausweise auch für
Bestandsgebäude schrittweise
zur
Pflicht. Diese können entweder
auf Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs oder
des berechneten
Energiebedarfs ausgestellt werden. Hier eine kurze
Gegenüberstellung:
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Bedarfsausweis
- Auf Grundlage des
ingenieurmäßig berechneten
Energiebedarfs erstellt
- Enthält
objektive Aussagen zur Gebäude- und
Anlagenqualität, unabhängig vom jeweiligen
Nutzerverhalten
- detailiertere
Datenerfassung
notwendig
- 10 Jahre
gültig ab Datum der Ausstellung
Ich erstelle Energieausweise auf Grundlage des errechneten
Energiebedarfs.
Für eine Preisauskunft können sie mein
Kontakt-
formular (unter "Preise")
nutzen, oder mir eine E-mail
schreiben: c.reinholz@gmx.de.
Bitte beachten Sie: es ist ein Vor-Ort-Termin notwendig, daher biete
ich diesen Service nur für
Gebäude in München und Umgebung an.
Download
Muster-Bedarfsausweis |
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Verbrauchsausweis
- Erstellt auf Grundlage des gemessenen
Energieverbrauchs
- Abhängig vom Verhalten des
jeweiligen Bewohners
- Sehr einfaches und
kostengünstiges Verfahren
- ab sofort 10 Jahre gültig ab
Datum der Ausstellung
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Bedarfs- oder
verbrauchsabhängig - wie
lange gibt es die Wahlmöglichkeit?
- Für Gebäude mit
mindestens fünf
Wohnungen bleibt die Wahlfreiheit bestehen.
- Für Wonhngebäude mit bis zu
4 Wohnungen, für
die ein Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt
wurde, sind seit dem 1.10.2008 nur noch Bedarfsausweise
zulässig.
Ausnahmen bestehen, wenn beim Bau selbst
oder durch spätere Modernisierung mindestens das
Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11.August
1977 erreicht wird.
Ab
wann ist der Energieausweis Pflicht?
Bei
Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing von
Wohngebäuden, Wohnung oder Teileigentum
muss den
Interessenten ein Energieausweis
zugänglich gemacht werden. Dieses gilt:
- Seit dem 1. Juli 2008 für
Wohngebäude mit Baujahr 1965
oder früher
- Ein halbes Jahr später - ab
dem
1. Januar 2009 - für alle Wohngebäude.
- Erst ab 1. Juli 2009 müssen auch
für
Nichtwohngebäuden im
Verkaufs-
oder Vermietungsfall Energieausweise vorgelegt werden.
Wer
braucht zukünftig einen Energieausweis?
- Jeder,
der ein Haus vermietet, aber nur bei einem Mieterwechsel
- Jeder Verkäufer,
der sein Wohnhaus, Wohnung oder Teileigentum verkaufen möchte
Energieausweise werden in der Regel für
das gesamte Gebäude und
nicht für einzelne Gebäudeteile oder Wohnungen
erstellt.
Wie
lange gilt ein Energieausweis?
Der
Energieausweis hat 10 Jahre Gültigkeit. Nach 10 Jahren ist ein
neuer Energieausweis zu erstellen. Auch wenn Sanierungsmaßnahmen
durchgeführt werden die Auswirkungen auf die Energieeffizienz des
Gebäudes haben, ist nach der Sanierung der Energieausweis neu auszustellen.
Wozu dient ein Energieausweis?
Durch die Einführung eines Energiepasses, wie es in
der zugrundeliegenden EU-Verordnung beabsichtigt war, sollten
Gebäude in Bezug
auf
ihre Energieeffizienz vergleichbar gemacht
werden. Mietern,
potenziellen Käufern und Hausbesitzern sollte so eine
konkrete Entscheidungshilfe geboten werden und
Anreize für sinnvolle Investitionen in
Maßnahmen zur
Energieeinsparung sollten geschaffen werden.
Leider ist durch
die Wahlmöglichkeit zwischen
dem verbrauchs- oder dem bedarfsabhängigen
Verfahren von der Vergleichbarkeit von
Gebäuden nicht
mehr viel übrig geblieben und somit die Aussagekraft
von Energieausweisen sehr kritisch zu sehen.
Wovon hängt die Höhe des
Energieverbrauchs
eines Gebäudes ab?
Wovon hängt der Energiebedarf
eines Gebäudes ab?
- beheiztes Gebäudevolumen
- Bauteilflächen von Fenstern,
Außenwänden, Dächern, Kellerdecken,
Wänden und Decken zu unbeheizten Räumen
- Qualität der Heizungsanlage
- Baumaterialien und
Konstruktionsaufbauten der Bauteile
- Luftwechsel im Gebäude
- Gewinn durch solare Einstrahlung
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